Die DGSVO im Überblick

Deine „Betroffenen-Rechte“

Die DSGVO, oder Datenschutzgrundverordnung, hat in Deutschland eine wichtige Funktion: Sie schützt die Privatsphäre und die persönlichen Daten von Bürgern. Diese Verordnung, die im Mai 2018 in Kraft trat, gilt in allen EU-Ländern und hat das Ziel, den Schutz personenbezogener Daten zu stärken und sicherzustellen, dass Unternehmen und Organisationen diese Daten sicher und verantwortungsvoll verarbeiten. Die Rechte von natürlichen Personen nennt man im Sinne der DSGVO „Betroffenen Rechte“. Hier findest du sie alle. 

  • Recht auf Auskunft: Betroffene haben das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert und verarbeitet werden.
  • Recht auf Berichtigung: Betroffene können unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten korrigieren oder ergänzen lassen.
  • Recht auf Löschung: Betroffene haben das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn diese nicht mehr benötigt werden oder unrechtmäßig verarbeitet werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Betroffene können die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn beispielsweise die Richtigkeit der Daten bestritten wird oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Betroffene haben das Recht, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format zu erhalten und an eine andere Stelle zu übertragen.
  • Widerspruchsrecht: Betroffene können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen, wenn diese Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses oder für Direktmarketing-Zwecke erfolgt.
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde: Betroffene haben das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen, wenn sie der Ansicht sind, dass ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet werden.

Für Privatpersonen bedeutet dies, dass sie mehr Kontrolle darüber haben, wie ihre persönlichen Daten verwendet werden. Unternehmen und Organisationen müssen jetzt beispielsweise ausdrückliche Zustimmung einholen, bevor sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder weitergeben. Sie müssen auch transparent darüber informieren, welche Daten erhoben werden und wie sie verwendet werden. Ein weiteres wichtiges Element der DSGVO ist das Recht auf Auskunft. Privatpersonen haben jetzt das Recht zu erfahren, welche Daten von ihnen gespeichert sind und wie sie verwendet werden. Sie können auch verlangen, dass falsche oder unvollständige Daten korrigiert werden. Des Weiteren haben die Privatpersonen das Recht auf Löschung ihrer Daten (Recht auf Vergessenwerden) sowie das Recht auf Datenportabilität. Was das bedeutet ist, dass sie ihre Daten von einem Unternehmen oder einer Organisation an eine andere weitergeben können, falls sie dies wünschen.

Es gibt auch eine neue Rolle des Datenschutzbeauftragten (DPO) eingeführt, die dafür sorgen soll, dass Unternehmen und Organisationen die DSGVO einhalten. Diese Person ist die Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um den Datenschutz und steht Privatpersonen zur Verfügung, falls sie Bedenken oder Beschwerden haben.

Insgesamt hat die DSGVO für Privatpersonen in Deutschland eine wichtige Funktion: Sie gibt ihnen mehr Kontrolle und Transparenz darüber, wie ihre persönlichen Daten verwendet werden und sorgt dafür, dass Unternehmen und Organisationen diese Daten sicher und verantwortungsvoll verarbeiten. Es ist wichtig, dass die Privatpersonen ihre  Rechte kennen und diese auch wahrnehmen, um ihre Privatsphäre und persönlichen Daten bestmöglich zu schützen. Es ist auch wichtig, dass Unternehmen und Organisationen die DSGVO einhalten und regelmäßig überprüfen, ob sie die Anforderungen erfüllen. Durch die DSGVO wird sichergestellt, dass die Privatsphäre und persönlichen Daten der Bürger in Deutschland geschützt werden und dass sie sicher und verantwortungsvoll verarbeitet werden.